Hier finden Sie Antworten auf die häufigsten Fragen zur österreichischen Autobahnvignette. Können Sie Ihre Frage nicht finden? Kontaktieren Sie uns.
Nein. Die Vignette ist nur für Autobahnen (A-Straßen) und Schnellstraßen (S-Straßen) erforderlich. Bundesstraßen (B-Straßen), Landesstraßen und Gemeindestraßen sind mautfrei. Wenn Sie Österreich nur auf Bundesstraßen durchqueren, benötigen Sie keine Vignette.
Die Jahresvignette 2025 ist gültig vom 1. Dezember 2024 bis 31. Januar 2026. Sie können die Vignette 2025 bereits ab dem 1. November 2024 kaufen. Die Vignette 2026 wird ab November 2025 erhältlich sein und ab 1. Dezember 2025 gültig sein.
Nein. Weder die digitale noch die Klebevignette kann auf ein anderes Fahrzeug übertragen werden. Die digitale Vignette ist fest mit dem Kennzeichen verknüpft. Die Klebevignette wird beim Ablösen zerstört und ist dann ungültig. Für jedes Fahrzeug muss eine eigene Vignette gekauft werden.
Ja. Elektroautos und Hybridfahrzeuge sind in Österreich nicht von der Vignettenpflicht befreit. Sie benötigen dieselbe Vignette wie herkömmliche Fahrzeuge. Es gibt keine Sonderregelung für emissionsarme Fahrzeuge bei der Autobahnmaut.
Das Fahren ohne gültige Vignette ist eine Verwaltungsübertretung. Die Strafe beträgt mindestens 240 Euro und kann bis zu 3.000 Euro betragen. Zusätzlich müssen Sie die Maut für die gefahrene Strecke nachzahlen. Die ASFINAG kann auch eine Ersatzmaut von 120 Euro anbieten, wenn Sie die Strafe sofort bezahlen.
Die Vignette ist erhältlich: online auf der ASFINAG-Website, in der ASFINAG-App, an Tankstellen (in Österreich und Nachbarländern), beim ÖAMTC und ARBÖ, in Tabak-Trafiken und an Grenzübergängen. Für die digitale Vignette empfehlen wir den Online-Kauf über die offizielle ASFINAG-Website.
Die digitale Vignette wird mit dem amtlichen Kennzeichen Ihres Fahrzeugs verknüpft. Bei Kontrollen lesen automatische Kameras das Kennzeichen und prüfen die ASFINAG-Datenbank. Sie müssen keinen Aufkleber anbringen. Die Vignette ist sofort nach dem Kauf im System aktiv (oder ab dem gewählten Startdatum).
Ja. Die digitale Vignette kann für jedes Kennzeichen gekauft werden, unabhängig vom Land der Zulassung. Geben Sie einfach das vollständige Kennzeichen (inkl. Länderkürzel) ein. Zum Beispiel: "D AB 1234" für ein deutsches Kennzeichen.
Wenn Sie ein neues Kennzeichen erhalten (z.B. nach einem Umzug oder Fahrzeugwechsel), ist die alte digitale Vignette nicht mehr gültig. Sie müssen eine neue Vignette für das neue Kennzeichen kaufen. Eine Übertragung ist nicht möglich. Bei Klebevignetten bleibt die Vignette am Fahrzeug und ist weiterhin gültig, solange das Fahrzeug dasselbe ist.
Nein. Einmal gekaufte Vignetten können nicht storniert oder zurückgegeben werden. Überprüfen Sie daher vor dem Kauf sorgfältig das Kennzeichen, die Vignettenart und das Startdatum. Bei Eingabefehlern wenden Sie sich sofort an den ASFINAG-Kundendienst – in bestimmten Fällen kann eine Korrektur möglich sein.
Fahrzeuge mit einem österreichischen Behindertenausweis (§29b StVO) können unter bestimmten Bedingungen von der Vignettenpflicht befreit sein. Die Befreiung gilt jedoch nicht automatisch – Sie müssen einen Antrag bei der ASFINAG stellen. Ausländische Behindertenausweise werden in der Regel nicht anerkannt.
Das hängt vom Gewicht ab. Wohnmobile bis 3,5 t (zulässiges Gesamtgewicht) benötigen eine normale Pkw-Vignette. Wohnmobile über 3,5 t unterliegen der GO-Maut (streckenbezogene Maut für schwere Fahrzeuge) und benötigen keine Vignette, sondern ein GO-Box-Gerät.
Nein. Die österreichische Vignette gilt ausschließlich für das österreichische Autobahnnetz. Für andere Länder mit Vignettenpflicht (z.B. Schweiz, Slowenien, Tschechien, Ungarn, Slowakei) müssen separate Vignetten gekauft werden.
Wenn Sie eine Frage haben, die hier nicht beantwortet wird, kontaktieren Sie uns gerne. Wir helfen Ihnen schnell und unkompliziert weiter.
Kontakt aufnehmen Alle Leistungen ansehen